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FAQ – Häufig gestellte
Fragen zur ersten Staatsprüfung im Fach Informatik
Fragen:
1. Wie viel Zeit habe ich für die schriftliche
Hausarbeit?
2. Woher erhalte ich das Thema für die
schriftliche Hausarbeit?
3. Wann sollte ich mit der schriftlichen Hausarbeit
anfangen?
4. Bis wann muss die schriftliche Hausarbeit
abgegeben werden?
5. Welche Art von Prüfungen erwarten mich?
6.
Zu wie viel Themen werde ich geprüft?
7. Zu welchen Themen werde ich
geprüft?
8. Wie erfolgt die Auswahl der Prüfer?
9. Wer legt die Termine für die Klausuren fest?
10. Welche Termine sind einzuhalten?
11. Woher bekomme ich weitere
Informationen zur ersten Staatsprüfung?
12. Gelten diese Angaben auch
für mich?
Antworten:
1. Wie viel Zeit
habe ich für die schriftliche Hausarbeit?
Die
Bearbeitungszeit für die schriftliche Hausarbeit beträgt 4
Monate ab Bekanntgabe des Themas durch das Landesprüfungsamt (LPA).
2. Woher erhalte ich
das Thema für die schriftliche Hausarbeit?
Du solltest rechtzeitig mit dem Dozenten, bei welchem du die
Arbeit schreiben möchtest besprechen, zu welchem Themengebiet du
schreiben möchtest. Von ihm erfährst du auch seine
individuellen Anforderungen wie Umfang, empirische Anteile, Versuche
etc. Anschließend stellst Du beim LPA den Antrag auf Erteilung
eines Themas durch den von dir ausgesuchten Dozenten, das LPA schreibt
diesen an, bittet um die Formulierung des Themas und teilt dir dieses
anschließend schriftlich mit.
3. Wann sollte ich
mit der schriftlichen Hausarbeit anfangen?
Spätestens fünf Monate vor dem anvisierten
Prüfungszeitraum, alles andere wäre purer Stress
(Prüfungszeitraum September – Dezember: spätestens Anfang
April, Prüfungszeitraum März – Juli: spätestens Anfang
Oktober). So bleibt ein guter Monat Zeit, um für die Klausuren zu
lernen. Die schriftliche Hausarbeit kann aber auch vorher, sogar
semesterbegleitend geschrieben werden.
4. Bis wann muss die
schriftliche Hausarbeit abgegeben werden?
Bis spätestens ein Tag vor der ersten Prüfung aber innerhalb
der 4 Monate-Frist.
5. Welche Art
von Prüfungen erwarten mich?
Die erste Staatsprüfung für das Lehramt an
Gymnasien umfasst je zwei Klausuren a 4 Stunden für das erste und zweite
Hauptfach, sowie eine vierstündige Klausur in den Erziehungswissenschaften. Dazu
kommen drei 40-minütige mündliche Prüfungen im ersten und zweiten Hauptfach
sowie in den Erziehungswissenschaften, insgesamt also 5 Klausuren und 3
mündliche Prüfungen.
Für Informatik gilt: "Die schriflichen Arbeiten unter
Aufsicht sind in der Regel Aufgabensammlungen." (Zitat: Prüfungsanforderungen)
6. Zu wie viel Themen
werde ich geprüft?
Für die Klausuren darf jeweils ein Themenschwerpunkt festgelegt
werden. Die mündlichen Prüfungen umfassen je 4 Teilgebiete,
zu denen jeweils auch Schwerpunkte festgelegt werden können.
Tipp: Auch mit der Auswahl der Prüfer lässt sich der
Fachbereich eingrenzen!
7. Zu welchen Themen werde ich geprüft?
Genaue Angaben hierzu machen
die Prüfungsanforderungen im Fach Informatik zu finden in den
"Verwaltungsvorschriften zur Festlegung fächerspezifischer
Prüfungsvorraussetzungen für erste Staatsprüfungen für eine Lehramt " vom 16.
April 1998 (im Amtsblatt des MBJS
Brandenburg, 7. Jahrgang, Nummer 7 vom 5.6.98).
Die erste Klausur muss im Bereich A (theoretische Inf.) oder C
(Mathematik), die zweite Klausur im Bereich B (praktische Informatik)
geschrieben werden. Achtung, die Bereiche sind hier teilweise anders
als in der Studienordnung aufgeteilt!
Die mündliche Prüfung muss die Teilgebiete
T1: A (Theoretische Informatik)
T2: B (Praktische Informatik)
T3: C (Mathematische Methoden
in der Informatik)
T4: A oder B oder C oder D (Didaktik der Informatik)
umfassen.
8. Wie erfolgt die
Auswahl der Prüfer?
Die Erstprüfer werden jeweils vom Prüfling vorgeschlagen. Bei
den Klausuren ist das entsprechend der Themensteller (vorher
Themenbereich absprechen!). Ein Zweitprüfer/ -gutachter wird vom
LPA benannt.
Für die mündliche Prüfung wird vom LPA ein
Zweitprüfer entsprechend der gewünschten Teilgebiete benannt
sowie der Prüfungsvorsitzende (in der Regel ein Lehrer).
9. Wer legt die
Termine für die Klausuren fest?
Die Termine werden vom LPA festgelegt. In der Regel finden zuerst die
Klausuren statt (September bzw. März). Hierbei kann es passieren,
dass alle 5 Klausuren innerhalb von 2 ½ Wochen geschrieben
werden müssen!
Die mündlichen Prüfungen finden anschließend statt
(Oktober-Dezember bzw. April – Mai).
10. Welche Termine
sind einzuhalten?
Antrag auf Themenvergabe für die schriftliche Hausarbeit:
rechtzeitig! ca. 5 Monate vor Prüfungszeitraum
Antrag auf Zulassung zur ersten Staatsprüfung
Bewerbung zum Vorbereitungsdienst
11. Woher bekomme
ich weitere Informationen zur ersten Staatsprüfung?
Hierfür ist Frau Fritzlar im LPA zuständig:
Birgit Fritzlar, Zi. 214, Tel. 0331/2844-111,
E-Mail: birgit.fritzlar-lpra@t-online.de
Die genauen Regelungen befinden sich in der Lehramtsprüfungsordnung vom 31. Juli 2001 sowie in den Prüfungsanforderungen im Fach Informatik zu finden in den "Verwaltungsvorschriften zur Festlegung fächerspezifischer Prüfungsvorraussetzungen für erste Staatsprüfungen für eine Lehramt " vom 16. April 1998 (im Amtsblatt des MBJS Brandenburg, 7. Jahrgang, Nummer 7 vom 5.6.98).
12. Gelten diese Angaben auch für
mich?
Termine, Regelungen,
Vorschriften und Gesetze ändern sich. Diese FAQ spiegelt deshalb nur
Erfahrungen einer ersten Staatsprüfung im Lehramt an Gymnasien wieder. Eine Beratung
durch das LPA sollte immer vor den Prüfungen in Anspruch genommen werden. Am
besten also hier vorher vorbereiten und dann bei der Beratung im
Landesprüfungsamt mit Faktenwissen und Detailfragen glänzen!
Alle Angaben ohne
Gewähr!
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