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Einstellung von Lehramtsbewerbern aus anderen Bundesländern in den bayerischen Schuldienst

Die Situation bezüglich der Einstellung von Informatiklehrern aus anderen Bundesländern an staatlichen Schulen in Bayern stellt sich gegenwärtig folgendermaßen dar:
  1. Es werden grundsätzlich nur Lehrkräfte mit einer in Bayern laut LPO I zugelassenen Fächerkombination eingestellt: Da es derzeit keine Zweierkombination mit Informatik gibt, heisst das, dass Bewerber neben Informatik noch über zwei weitere Fächer einer zugelassenen Kombination verfügen müssen.
  2. Das Examen muss mit dem bayerischen vergleichbar sein, d.h. in einer zentralen Prüfung durchgeführt worden sein und für das GY (mindestens) das Studium zweier vertiefter Fächer (je ca. 74 SWS) bzw. für die Realschule zweier nichtvertiefter Fächer (je ca. 44 SWS) voraussetzen sowie eine zusätzlich Ausbildung in Pädagogik und Psychologie abprüfen.
  3. Es muss eine mit den derzeit in der entsprechenden Kombination eingestellten bayerischen Bewerbern vergleichbare Abschlussnote vorliegen.
Gegenwärtig ist die Lage zudem sehr unübersichtlich: Der drastische Mangel an Informatiklehrern ist zwar abzusehen, hat aber noch nicht zu Veränderungen in der Einstellungspraxis geführt. Außerdem werden die Schulen voraussichtlich in Zukunft einen Teil ihres Personals direkt einstellen können. Nach welchen Kriterien das wiederum vor sich zu gehen hat, ist derzeit noch nicht abzusehen.

Bewerbungen an
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus, 80327 München, Tel. 089-2186-0, http://www.stmukwk.bayern.de
 
 

Auszüge aus der einschlägigen Ordnungen (zum Vergrößern Abb. bitte in neuem Fenster öffnen):


Fächerverbindungen des Lehramts an Gymnasien

Fächerverbindungen des Lehramts an Realschulen
 
 

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