Einstellung von Lehramtsbewerbern aus anderen Bundesländern in den
bayerischen Schuldienst
Die Situation bezüglich der Einstellung von Informatiklehrern aus
anderen Bundesländern an staatlichen Schulen in Bayern stellt sich
gegenwärtig folgendermaßen dar:
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Es werden grundsätzlich nur Lehrkräfte mit einer in Bayern laut
LPO I zugelassenen Fächerkombination eingestellt: Da es derzeit keine
Zweierkombination mit Informatik gibt, heisst das, dass Bewerber neben
Informatik noch über zwei weitere Fächer einer zugelassenen Kombination
verfügen müssen.
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Das Examen muss mit dem bayerischen vergleichbar sein, d.h. in einer zentralen
Prüfung durchgeführt worden sein und für das GY (mindestens)
das Studium zweier vertiefter Fächer (je ca. 74 SWS) bzw. für
die Realschule zweier nichtvertiefter Fächer (je ca. 44 SWS) voraussetzen
sowie eine zusätzlich Ausbildung in Pädagogik und Psychologie
abprüfen.
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Es muss eine mit den derzeit in der entsprechenden Kombination eingestellten
bayerischen Bewerbern vergleichbare Abschlussnote vorliegen.
Gegenwärtig ist die Lage zudem sehr unübersichtlich: Der drastische
Mangel an Informatiklehrern ist zwar abzusehen, hat aber noch nicht zu
Veränderungen in der Einstellungspraxis geführt. Außerdem
werden die Schulen voraussichtlich in Zukunft einen Teil ihres Personals
direkt einstellen können. Nach welchen Kriterien das wiederum vor
sich zu gehen hat, ist derzeit noch nicht abzusehen.
Bewerbungen an
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus, 80327
München, Tel. 089-2186-0, http://www.stmukwk.bayern.de
Auszüge aus der einschlägigen Ordnungen (zum Vergrößern
Abb. bitte in neuem Fenster öffnen):
Fächerverbindungen des Lehramts an Gymnasien
Fächerverbindungen des Lehramts an Realschulen
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