Suche Home Einstellungen Anmelden Hilfe  

Kriterien zur Unterscheidung von Studiengängen nach B.Sc./M.Sc. und B.Eng./M.Eng. in Informatik bei der Akkreditierung

1. Versuch einer Definition

Gerhard Zimmermann, Universität Kaiserslautern - 16.02.2000

 

Situation

Die Richtlinien der HRK und KMK stehen in Bezug auf die Definition der Abschlußbezeichnungen von Bachelor- und  Masterstudiengängen im Widerspruch zu der Forderung nach Angleichung deutscher Abschlüsse an die international üblichen. Dadurch läßt sich die weitere Forderung, daß sich Abschlüsse von Fachhochschulen und Universitäten unterscheiden müssen, in der Informatik nicht so leicht realisieren. Es war auch nicht zu erwarten, daß die HRK und KMK eine einheitliche Regel für alle Fächer finden konnte. Deshalb haben sich Vertreter  von  Fachhochschulen und Universitäten in einer Kommission der GI zum Ziel gesetzt, eine Lösung für die Informatik zu finden, die beiden Hochschultypen gerecht wird und trotzdem international üblichen Bezeichnungen  und deren Bedeutung möglichst  nahekommt.
 

Voraussetzungen

Internationalisierung muß und darf nicht dazu führen, daß Vorteile des deutschen Ausbildungssystem zugunsten einer imaginären Vereinheitlichung aufgegeben werden. Weder weltweit noch in Europa gibt es ein einheitliches System und nicht einmal in den USA, deren System wegen der  größten internationalen Verbreitung am ehesten als Standard  angesehen werden kann,  sind die Abschlußbezeichnungen ganz einheitlich. Wir sollten deshalb den Mut haben, ein deutsches System zu definieren, das übliche Bezeichnungen verwendet, das international leicht verstanden werden kann und das in Deutschland akzeptiert und mit Hilfe der Akkreditierung einheitlich angewandt und durchgesetzt wird.

Zwei Vorzüge des deutschen Ausbildungssystems an Hochschulen, die nicht aufgegeben werden sollten, sind:

  1. Die beiden Hochschultypen Fachhochschule und Universität, die durch unterschiedliche Orientierungen in der Ausbildung verschiedene Begabungen und Interessen bei den Studierenden ansprechen und fördern  und unterschiedliche Anforderungen in der beruflichen Praxis unterstützen.  Diese Hochschultypen gibt es auch in einigen anderen europäischen  Ländern, aber nicht in den Ländern mit einer Tradition in Bachelor/Master-Abschlüssen.
  2. Eine durch Fachbereichs- und Fakultätentage und durch Rahmenordnungen erreichte Einheitlichkeit von Ausbildungsstandards an den jeweiligen  Mitgliedshochschulen, die die gegenseitige Anerkennung von Studienleistungen und Abschlüssen innerhalb jedes der beiden Hochschultypen ermöglicht. Das ist weltweit ziemlich einmalig und ein unbedingter Vorteil.
Es gibt natürlich weitere Vorzüge, die aber nicht direkt die Problematik der Abschlußbezeichnungen betreffen.

Problem

Die beiden geschilderten Vorzüge verursachen auch das Problem, ohne dessen Lösung eine gemeinsame Strategie bei der Akkreditierung von Fachhochschulen und Universitäten nicht gefunden werden kann.  Eine gemeinsame Strategie, ausgedrückt durch eine gemeinsam erarbeitete GI-Empfehlung, hätte aber mehr Gewicht als einzelne Empfehlungen bei dem Versuch, einheitliche Kriterien für die Akkreditierung bei den verschiedenen  Agenturen durchzusetzen.

Durch die sonst nicht übliche Unterteilung in zwei Hochschultypen in Ländern mit Bachelor/Master-Abschlüssen lassen sich keine internationalen Vorbilder finden. Deshalb sind weder die Fachhochschulen, noch die Universitäten bereit, einen unüblichen Titel zu verwenden.  Es bleiben deshalb nur die beiden Zusatzbezeichnungen "of Science" (Sc.) oder "of Engineering" (Eng.). Es läßt sich auch keine Übereinstimmung darin erzielen, jeweils einen der beiden Bezeichnungen nur für jeweils einen der Hochschultypen zu verwenden, etwas Eng. für Fachhochschulen  und Sc. für Universitäten. Auch Zusätze  wie (FH) hinter der Bezeichnung werden  nicht akzeptiert.

Um nicht den 2. Vorzug der Einheitlichkeit innerhalb eines Hochschultyps aufzugeben, ist eine völlige Freigabe der Abschlußbezeichnungen, wie sie in den USA möglich ist, auch keine Lösung. Dann ist der Titel nur noch im Zusammenhang mit dem Hochschulnamen aussagekräftig und  und ein Transfer von Abschlüssen und Studienleistungen auch innerhalb von Deutschland nicht mehr ohne weiteres möglich.  Beide Probleme zusammen ergeben eine typische Deadlocksituation.
 

1. Lösungsvorschlag (2 Kriterienklassen)

Um dieses Deadlock aufzulösen soll folgendes versucht werden: Die Unterscheidung, welche Abschlußbezeichnung in einem Studiengang verwendet wird, hängt nicht automatisch vom Hochschultyp ab, sondern von der Art der Ausbildung.  Die Art der Ausbildung wird durch Kriterien definiert, die unabhängig vom Hochschultyp bei der Akkreditierung angewandt werden. Dabei sollen die folgenden Zuordnungen gelten:
Grundlagenorientierte Studiengänge vergeben die Abschlußbezeichnungen B.Sc. und M.Sc.
Praxisorientierte  Studiengänge vergeben die Abschlußbezeichnungen B.Eng. und M.Eng.
In beiden Fällen wird "in Informatik", "in Computer Science" oder eine genauere Spezifikation angehängt, wie international üblich.

Der Anwendungsbezug eines Studienganges wird ausdrücklich nicht als Unterscheidung herangezogen, da er für alle Studiengänge empfohlen wird.

2. Lösungsvorschlag (4 Kriterienklassen)

Wie im ersten Lösungsvorschlag, aber die Kriterien sind für die beiden Hochsschultypen verschieden. Diese Lösung soll hier nicht weiter diskutiert werden, da sie zwar leichter zu formulieren ist, aber den Nachteil  des Verlustes des Vorzuges der Einheitlichkeit hat.

Kriterien

Es soll hier nicht versucht werden, inhaltliche Kriterien aufzustellen, wie sie bereits in  Empfehlungen der Fachbereichs- und Fakultätentage vorliegen und auch von Akkreditierungsgremien wie AVS beschlossen wurden, sondern es sollen abstraktere Kriterien formuliert werden, aus denen sich dann inhaltliche Änderungen der bisherigen Vorschläge ergeben können.

Es soll auch nicht versucht werden, einen vollständigen Kriterienkatatog aufzustellen, sondern nur die Kriterien herauszuarbeiten, die für beide Studiengangstypen  charakteristisch sind und zu Unterscheidung dienen können.

Auch wenn die Kriterien jeweils einen Hochschultyp bevorzugen, darf nicht ausgeschlossen werden, daß der jeweils andere die Kriterien auch erfüllen kann. Es wird dann davon ausgegangen, daß von einer zum Typ der "anderen" gehörenden Hochschule sinnvollerweise zwei unterschiedliche Studiengänge angeboten werden.
 

Kriterien für praxisorientierte Studiengänge

Praxisbezug  ist die Besonderheit  und das Qualitätsmerkmal der Lehre an den  Fachhochschulen.  Aber auch einige Informatikfachbereiche an Universitäten streben einen größeren Praxisbezug an. Die Kriterien müssen sich deshalb vorwiegend an den an Fachhochschulen üblichen Anforderungen orientieren. (Die Sicht des Autors kann deshalb nur ein erster Versuch sein.)
 
  1. Praxisbezug hat zur Voraussetzung, daß die Lehrenden, also im wesentlichen die Professoren, bereits bei ihrer Berufung  Erfahrungen aus der Praxis, in die der überwiegende Teil der Absolventen entlassen wird, mitbringen.  Das muß auf jeden Fall für die große Mehrheit  der Lehrenden gelten. An Fachhochschulen ist der Praxisnachweis typischerweise ein Berufungskriterium, aber auch an Universitäten haben viele der Lehrenden in der Informatik entsprechende Berufserfahrungen in der Praxis. Darüberhinaus sind  Kriterien wie Fachwissen und  Fähigkeit zu lehren  ebenfalls zu erfüllen.
  2. Wegen der schnellen Veränderung in der Praxis der Informatiksysteme und -anwendungen ist der ständige Kontakt der Lehrenden mit der relevanten Praxis erforderlich.  Relevant heißt hier, das rein hochschulinterne praktische Erfahrungen im Allgemeinen nicht relevant sind.  Diese Praxis kann durch periodische Rückkehr (Freisemester) in die Praxis oder durch entsprechende Projekte erworben werden.
  3. Die Studierenden müssen eine praktische Tätigkeit in ihrem Berufsfeld außerhalb der Hochschule und außer in reinen Forschungsinstituten nachweisen.
  4. In dem überwiegenden Teil der Informatik-Lehrveranstaltungen soll der Praxisbezug direkt aufgezeigt und geübt werden.   Trotzdem müssen die Lehrveranstaltungen wissenschaftlich fundiert sein.
  5. Die Studierenden sollen die Möglichkeit haben, an Projekten aus oder für die Praxis mitzuarbeiten.
  6. Die mathematische Ausbildung soll sich vor allem an der für die Anwendungen notwendigen mathematischen Fertigkeiten orientieren
  7. Ein erheblicher Teil des Studiums muß für die Vermittlung von nicht fachspezifischen Kompetenzen für die berufliche Tätigkeit verwendet werden.

Kriterien für grundlagenorientierte Studiengänge

Grundlagenorientierung ist die Besonderheit und das Qualitätsmerkmal an den Universitäten. Aber auch einige Informatikfachbereiche an Fachhochschulen haben die nötigen Voraussetzungen für eine grundlagenorientierte Ausbildung. Die Kriterien müssen sich deshalb vorwiegend an den an Universitäten üblichen Anforderungen orientieren.
  1. Eine grundlagenorientierte  Lehre setzt bei den Lehrenden, also im wesentlichen bei den Professoren,  bereits bei ihrer Berufung eine besonders gute fachliche Qualifikation voraus,  die durch besondere wissenschaftliche Leistungen in der Forschung nachgewiesen werden.  Darüberhinaus ist das Kriterium der Fähigkeit zu lehren  ebenfalls zu erfüllen. Beides zusammen wird häufig durch die Habilitation  nachgewiesen. Praxiserfahrungen sind erwünscht, aber kein Ausschlußkriterium.
  2. Wegen der schnellen Veränderung der Wissenschaft Informatik ist die ständige Beteiligung der Lehrenden in der Forschung erforderlich, um neben der eigenen Weiterbildung die Studierenden  in den neuesten Erkenntnissen in der Informatik unterrichten zu können. Erfolge in der aktiven Forschung müssen über Publikationen (national und international) nachgewiesen werden.
  3. Soweit es die bisherigen Erkenntnisse der jungen Informatikwissenschaft erlauben, sollen alle Lehrveranstaltung von den wissenschaftlichen Grundlagen  des Spezialgebietes ausgehen, aber im wesentlichen auch die Anwendungen der Grundlagen vermitteln und üben.  Der Praxisbezug darf dabei nicht vernachlässigt werden.
  4. Die Studierenden sollen durch Mitarbeit in Forschungsprojekten in der Lösung von Problemen geschult werden, für die es noch keine Standardlösungen gibt. Diese Probleme können aus dem Bereichen der Grundlagen, der Informatiksysteme, der Anwendungen oder der Praxis stammen.
  5. Die mathematische Ausbildung soll sowohl die Fähigkeit zu Arbeit an wissenschaftlichen Grundlagenproblemen als auch an Problemen aus den Anwendungen vermitteln und die mathematische Denkweise schulen.
  6. Eine praktische Tätigkeit der Studierenden außerhalb der Universität ist erwünscht.
  7. Ein erheblicher Teil der Ausbildung muß für die Vermittlung  von Grundkenntnissen in einem Anwendungsgebiet der Informatik verwendet werden.
  8. Die Vermittlung von nichtfachspezifischen kompetenzen für  die Berufstätigkeit ist wünschenswert.


Quelle: http://wwwagz.informatik.uni-kl.de/staff/zimmerma/FakulTagInf/AkkKomm.d/Kriterien.html

Benutzer: gast • Besitzer: schwill • Zuletzt geändert am: